Hier finden Sie die richtige Stelle, wenn Sie eine Bewilligung brauchen – sei es für eine Veranstaltung, für Verkehrsregelung oder Videoüberwachung, für Waffen, Sprengstoff oder Pyrotechnik.
Sie brauchen eine Bewilligung? Klicken Sie auf Ihr Thema und erfahren Sie, wer Ihre Ansprechpartner/-innen sind.
Zahlreiche Firmen und Vereine regeln im Kanton Bern den Verkehr. Damit Ihr Unternehmen diese Tätigkeit ausüben darf, braucht es eine entsprechende Ausbildung der Mitarbeitenden und eine Bewilligung für den privaten Verkehrsdienst im Kanton Bern.
Mit dieser Bewilligung kann Ihre Firma oder Ihr Verein auf Strassen und Parkplätzen des Kantons Bern den Verkehr regeln. Sie können dies auf Anfrage von Gemeinden, Organisationen und Firmen tun. Die Verkehrsregelung ist verbindlich für die Strassenbenutzer/-innen.
Anforderungen zum Erlangen einer Bewilligung für private Verkehrsdienste
Gesuch um Erteilung/Verlängerung einer Bewilligung zur Verkehrsregelung*
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Bewilligte Verkehrsregeldienste im Kanton Bern
Weitere Informationen für private Sicherheitsdienste
Zahlreiche Firmen und Vereine regeln im Kanton Bern den Verkehr. Damit Ihr Unternehmen diese Tätigkeit ausüben darf, braucht es eine entsprechende Ausbildung der Mitarbeitenden und eine Bewilligung für den privaten Verkehrsdienst im Kanton Bern.
Die Bewilligung erlaubt Ihrer Firma oder Ihrem Verein, Mitarbeitende für den privaten Verkehrsdienst auszubilden und eine entsprechende Prüfung abzunehmen. Die so ausgebildeten Personen dürfen anschliessend im Kanton Bern zur Verkehrsregelung bei einer Firma oder einem Verein eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Bewilligung der Kantonspolizei Bern vorhanden ist.
Anforderungen zum Erlangen einer Ausbildungsbewilligung für private Verkehrsdienste
Gesuch um Erteilung/Verlängerung einer Ausbildungsbewilligung für private Verkehrsdienste*
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Liste der privaten Verkehrsdienste im Kanton Bern mit Bewilligung zur Ausbildertätigkeit
Zahlreiche Firmen und Vereine regeln im Kanton Bern den Verkehr. Damit Ihr Unternehmen diese Tätigkeit ausüben darf, braucht es eine entsprechende Ausbildung der Mitarbeitenden und eine Bewilligung für den privaten Verkehrsdienst im Kanton Bern von der Kantonspolizei Bern.
Mitarbeitende im privaten Verkehrsdienst müssen über eine entsprechende Grundausbildung verfügen. Diese kann bei einer anerkannten Institution oder bei der Kantonspolizei Bern absolviert werden.
Liste der privaten Verkehrsdienste im Kanton Bern mit Bewilligung zur Ausbildertätigkeit
Voraussetzungen für die Teilnahme zur Grundausbildung
Anmeldung zur Grundausbildung für private Verkehrsdienste durch die Kantonspolizei Bern
Damit ein privates Sicherheitsunternehmen im Kanton Bern tätig sein darf, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Sie basieren auf dem Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsleistungen für Private (SDPG) des Kantons Bern.
Hier erfahren Sie mehr zu den bewilligungspflichtigen Sicherheitsdienstleistungen, zu den geltenden Richtlinien und zum Vorgehen, um eine Bewilligung zu erhalten:
Für diese Veranstaltungen brauchen Sie eine Bewilligung:
- Motorrad- und radsportliche Veranstaltungen: Bitte wenden Sie sich für eine Bewilligung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA). Wenn Ihre Veranstaltung auch Gemeindestrassen tangiert, müssen Sie zusätzlich eine Bewilligung der zuständigen Gemeinde einholen.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA)
- Lauf- und marschsportliche Veranstaltungen: Wenn Ihre Veranstaltung auf Kantonsstrassen stattfindet, wenden Sie sich bitte für eine Bewilligung an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA). Wenn nur Gemeindestrassen tangiert sind, ist die betroffene Gemeinde für die Bewilligung zuständig.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA)
- Weitere Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen und Plätzen: Wenn bei Ihrer Veranstaltung die öffentliche Strasse über den üblichen Gebrauch hinausgehend in Anspruch genommen wird, brauchen Sie eine Bewilligung der zuständigen Behörden. Beispiele für solche Veranstaltungen sind Umzüge, Vereinsempfänge, 1.-August-Feiern, Laufsportanlässe etc. Füllen Sie diesbezüglich das unterstehende Formular «Meldung einer Veranstaltung» aus und legen Sie dem Formular sämtliche Unterlagen sowie Pläne in Farbe bei. Diese Dokumente senden Sie vorzugsweise per E-Mail an die zuständige Gemeindeverwaltung. Nach erfolgter Prüfung werden Sie schliesslich per E-Mail durch die Fachstelle Verkehrsberatung der Kantonspolizei Bern über den entsprechenden Entscheid sowie allfällig anfallende Auflagen orientiert.
Formular: Meldung einer Veranstaltung*
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Bitte wenden Sie sich für die Bewilligung von Anlässen mit Gastgewerbe an das jeweilige Regierungsstatthalteramt.
Weitere Informationen zu Bewilligungen von gastgewerblichen Anlässen
Art. 123 des Polizeigesetzes des Kantons Bern regelt das Verfahren für die Videoüberwachung an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten.
Richtiges Vorgehen bei gewünschter Videoüberwachung:
- Vorgängige Information und Beratung
Bitte nehmen Sie vor Einreichung eines Videogesuches mit uns Kontakt auf. Wir können Ihnen die konkreten Rahmenbedingungen zur Videoüberwachung erläutern und hilfreiche Angaben zum Erstellen eines Videogesuchs machen.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, die geplante Videoüberwachung direkt vor Ort einer Vorprüfung mit eigenen Fachspezialisten zu unterziehen und weitere geeignete Massnahmen für eine erhöhte Sicherheit zu erarbeiten.
Kontaktformular
- Einreichen des Videogesuches
Folgendes Gesuch ist zusammen mit einem ISDS-Konzept von der Gemeinde auszufüllen und bei uns einzureichen. Als Gesuchsteller gilt der Gemeinderat (anderslautende Zuständigkeitsregelungen der Gemeinde vorbehalten).
Vorlage: Gesuch für eine Videoüberwachung der Gemeinde an öffentlichen Orten
Vorlage: ISDS-Konzept
Checkliste: ISDS der Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
Wir leiten die Videounterlagen an die zuständige Datenschutzaufsichtsstelle zur Prüfung weiter und erlassen danach die Zustimmungs- oder Abweisungsverfügung. Mit der Zustimmung können Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
- Vorgehen nach Erhalt der Zustimmungsverfügung
Nach Erhalt der Zustimmungsverfügung ordnet die Gemeinde den Einsatz der Videoüberwachung an und publiziert diesen Beschluss mit den wesentlichen Angaben und einer Rechtsmittelbelehrung im Amtsanzeiger. Die zuständige kommunale Datenschutzaufsichtsstelle kann gegen den Beschluss Beschwerde führen.
Nach Rechtskraft des publizierten Beschlusses kann die Videoüberwachung in Betrieb genommen werden. Auf die Videoüberwachungen ist ausserhalb des überwachten Ortes und in dessen unmittelbarer Nähe auf den wesentlichen Zugangswegen gut sichtbar mit Piktogrammen und in beiden Amtssprachen hinzuweisen, unter Angabe der zuständigen Gemeinde. Eine Vorlage für das Piktogramm ist bei uns erhältlich.
Links
Art. 124 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Kantons Bern regelt das Verfahren für die Videoüberwachung zum Schutz von öffentlichen kantonalen und kommunalen Gebäuden.
Richtiges Vorgehen bei gewünschter Videoüberwachung:
- Vorgängige Information und Beratung
Bitte nehmen Sie für die vorgesehene Rücksprache mit uns Kontakt auf. Wir können Ihnen die konkreten Rahmenbedingungen zur Videoüberwachung erläutern und hilfreiche Angaben zum Verfahren und den zu beachtenden gesetzlichen Regelungen machen.
Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, die geplante Videoüberwachung direkt vor Ort einer Vorprüfung mit eigenen Fachspezialisten zu unterziehen und weitere geeignete Massnahmen für eine erhöhte Sicherheit zu erarbeiten.
Kontaktformular
- Rückspracheverfahren
Der Kantonspolizei sind für die Rücksprache mindestens die Unterlagen gemäss folgendem Merkblatt sowie ein ISDS-Konzept einzureichen:
Merkblatt: Einzureichende Unterlagen
Vorlage: ISDS-Konzept
Als Inhaber des Hausrechts gelten bei kantonalen Gebäuden: die kantonale Direktion, Staatskanzlei, obersten Gerichtsbehörden oder Generalstaatsanwaltschaft; bei kommunalen Gebäuden: der Gemeinderat (anderslautende Zuständigkeitsregelungen der Gemeinde vorbehalten).
Wir leiten die Videounterlagen an die zuständige Datenschutzaufsichtsstelle zur Prüfung weiter (Vorabkontrolle gemäss Art. 17a Datenschutzgesetz). Die Kantonspolizei Bern gibt zudem eine Empfehlung ab.
- Vorgaben zur Informationssicherheit und zum Datenschutz (ISDS) für Videoüberwachungsanlagen an kantonalen Gebäuden
Für kantonale Videoprojekte richten sich die ISDS-Anforderungen nach der Weisung des Regierungsrates über Informationssicherheit und Datenschutz (RRB 2127/2007). Die kantonale Datenschutzaufsichtsstelle ist Ihnen bei der Frage behilflich, ob für Ihr Videoprojekt neben den oben erwähnten Unterlagen noch ergänzende Dokumente eingereicht werden müssen.
Checkliste: ISDS der Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
- Vorgehen nach Rücksprache mit der Kantonspolizei
Nach erfolgter Rücksprache ordnet die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller den Einsatz der Videoüberwachung an und publiziert diesen Beschluss mit den wesentlichen Angaben und einer Rechtsmittelbelehrung im Amtsanzeiger (Gemeinde) bzw. im Amtsblatt (Kanton). Die zuständige Datenschutzaufsichtsstelle kann gegen den Beschluss Beschwerde führen.
Nach Rechtskraft des publizierten Beschlusses kann die Videoüberwachung in Betrieb genommen werden. Auf die Videoüberwachung ist am Gebäudeeingang mit gut lesbaren Piktogrammen hinzuweisen, unter Angabe der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers. Eine Vorlage für das Piktogramm ist bei uns erhältlich. Die in Betrieb genommenen Kameras müssen der Kantonspolizei Bern gemeldet werden, damit diese die Karte aktualisieren kann.
Nach fünf Jahren ist ein Evaluationsbericht zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.
Links
Sie möchten Sprengmittel oder pyrotechnische Gegenstände kaufen oder verkaufen? Oder Sie brauchen eine Bewilligung zum Tragen, Kaufen oder Verkaufen einer Waffe? Auf unseren Informationsseiten finden Sie die entsprechenden Formulare und Ansprechpartner.