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Hassdelikte und Hassreden

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf psychische und körperliche Unversehrtheit. Dafür treten wir von der Kantonspolizei Bern ein. Wenn Sie Gewalt oder Diskriminierung erlebt haben, ist es Ihr Recht, sich Unterstützung zu holen und Anzeige zu erstatten.

Was ist unter Hassdelikten und Hassreden zu verstehen?

Als Hassdelikte oder auch «Hate Crimes» werden Vorfälle bezeichnet, bei denen Menschen aufgrund ihrer (vermuteten) Gruppenzugehörigkeit Betroffene einer Straftat werden. Mit «Hate Speech» oder Hassreden werden Äusserungen gegenüber oder über eine Person / Personengruppe bezeichnet, welche diese abwerten, beleidigen, bedrohen oder zu Hass oder Gewalt aufrufen.

Sie können sich insbesondere gegen die sexuelle Orientierung richten, rassistisch motiviert sein oder religiöse Ansichten betreffen.

Hasskriminalität umfasst also zwei Elemente: eine Straftat und ein Vorurteilsmotiv. Das heisst, es handelt sich um Straftaten (zum Beispiel Körperverletzung, Beschimpfung, Sachbeschädigung), die aufgrund eines Vorurteils begangen werden, zum Beispiel:

  • Antisemitische Sprayerei an Bushaltestelle
  • Zwei Frauen werden im Ausgang von mehreren jungen Männern unter Bezugnahme auf ihre Hautfarbe sexuell belästigt.
  • Eine Personengruppe greift einen Mann physisch an, weil sie davon ausgegangen ist, dass er schwul ist.

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