Die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat gegen einen Mann Anklage erhoben, welcher am 19. Februar 2024 im Zusammenhang mit zahlreichen in der Schweiz begangenen Telefonbetrugstaten (sogenannte «falsche Polizisten») in der Türkei verhaftet und anschliessend an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ausgeliefert worden war. Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit der Kantonspolizei Bern und Zürich werden ihm in der Anklage gewerbsmässiger Betrug sowie qualifizierte Geldwäscherei zur Last gelegt.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Juni 2020 bis November 2021, gemeinsam mit weiteren Mittätern, insgesamt 14 Betrugstaten zum Nachteil von 14 älteren in verschiedenen Kantonen der Schweiz wohnhaften Personen von der Türkei aus mitorganisiert zu haben. Dabei soll er sowohl als Telefonist, sog. Keiler, wie auch insbesondere als Logistiker tätig gewesen sein. Als Logistiker soll er für die Akquisition und Instruktion der sich in der Schweiz aufhaltenden Abholer sowie den anschliessend durch diese getätigten Überweisungen der Gelder in die Türkei mitverantwortlich gewesen sein.
Bei dieser Betrugsmasche werden von den Keilern aus der Türkei gezielt Personen in der Schweiz kontaktiert, die von der Tätergruppe zuvor aufgrund ihres altklingenden Vornamens eines älteren Jahrgangs zugeordnet wurden. Zu Täuschungszwecken werden von den Tätern dabei regelmässig technisch veränderte Nummern verwendet, die bei den Geschädigten den Eindruck einer Schweizer oder gar polizeilichen Nummer erwecken. Den älteren Personen wird von den Keilern dabei in einem ausgeklügelten Zusammenspiel vorgespiegelt, dass seitens des Sicherheitsdienstes der Bank oder der Polizei in einem Betrugsfall ermittelt werde, in welchem ihr Name eine Rolle spiele. Die Seniorinnen und Senioren werden durch das äusserst professionelle Vorgehen der Keiler zunehmend verängstigt, mit Instruktionen überhäuft und unter Druck gesetzt. Aufgrund angeblich laufender, geheimer Ermittlungen werden sie zu einem raschen Geldbezug sowie zu einer im Anschluss vorübergehenden Übergabe des bezogenen Bargeldes oder gleich der Bankkarte an einen an ihrem Domizil vorbeikommenden Kurier (Abholer) aufgefordert.
Der 36-jährige Beschuldigte soll bei den ihm zur Last gelegten Taten jeweils die Abholer persönlich via verschiedene Social-Media-Kanäle kontaktiert und für die Teilnahme an den Betrugstaten motiviert haben. Bei den einzelnen Taten soll er diese anschliessend mit den notwendigen Informationen zum Tatablauf und anschliessendem Geldtransfer in die Türkei versorgt haben. Dabei soll der Beschuldigte Teil einer höheren Hierarchiestufe der Tätergruppierung gewesen und entsprechend an den Deliktserlösen beteiligt worden sein. Schweizweit erstmalig hat sich ein solch hohes Mitglied der Betrügerbande vor der Justiz zu verantworten.
Insgesamt werden dem Beschuldigten aus den 14 Betrugstaten ein Deliktsbetrag von rund CHF 500’000 sowie rund CHF 51'000.00 aus Geldwäscherei zur Last gelegt. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Haft.
Die Verhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsgericht ist für den 26. Mai 2025 angesetzt.
Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte