Aufgrund der jährlichen Unfallverkehrsstatistik der Kantonspolizei Bern werden gezielte Schwerpunktaktionen an neuralgischen Orten durchgeführt. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf das Fahrverhalten von Motorradfahrenden gelegt. Fehlbare werden konsequent zur Anzeige gebracht und müssen mit strafrechtlichen- sowie administrativ-rechtlichen Massnahmen rechnen.
Gefährliche Überholmanöver werden je nach Situation als Vergehen (SVG Art. 90/2) oder sogar als Verbrechen (SVG Art. 90/3) beurteilt und dementsprechend verzeigt.
Zum Thema Ausweisentzug bei «Geschwindigkeitsüberschreitungen» verweisen wir auf die Internetseite des Strassenverkehrsamtes des Kantons Bern.
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