Das Parkieren von Fahrzeugen ist vielfach mit Beschränkungen und/oder Gebühren verbunden. Achten Sie auf die entsprechenden Signale und Markierungen.
Beim Signal «Parkieren mit Parkscheibe» und in der Blauen Zone müssen Sie als Fahrzeuglenkerin oder Fahrzeuglenker beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden. Anhand dieser wird die Ankunftszeit kontrolliert.
Blaue Zone
Ohne zusätzliche zeitliche Beschränkung bedeutet das: Von Montag bis Samstag gilt zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit. Gilt diese Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.
Weisse Zone mit Angabe einer beschränkten Parkzeit
Wenn ein zusätzlicher Hinweis betreffend einer Beschränkung der Parkzeit vorhanden ist: Fahrzeuge dürfen höchstens so lange parkiert werden, wie auf der Zusatztafel vermerkt.
Parkscheibe richtig einstellen
Stellen Sie die Parkscheibe auf die Ankunftszeit ein. Ab dieser dürfen Sie eine Stunde parkieren, wenn keine anderen Beschränkungen angegeben sind. Da die Parkscheibe nur die halben und vollen Stunden abbildet, müssen Sie den Pfeil immer auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich einstellen. Eine Einstellung zwischen zwei Strichen ist nicht erlaubt.
In der Blauen Zone müssen Sie zwischen 19 Uhr und 7.59 Uhr die Parkscheibe nicht anbringen, sofern Sie vor 8 Uhr wegfahren. Beabsichtigen Sie nach 8 Uhr wegzufahren, müssen Sie die Parkscheibe wiederum auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich stellen. In diesem Fall darf Ihr Fahrzeug noch bis 9 Uhr stehen bleiben.
Beispiele:
Ankunftszeit Montag-Samstag | Einstellung der Parkscheibe | Späteste Wegfahrtszeit |
08.10 Uhr | 08.30 Uhr | 09.30 Uhr |
11.40 Uhr | 12.00 Uhr | 14.30 Uhr |
15.20 Uhr | 15.30 Uhr | 16.30 Uhr |
18.15 Uhr | 18.30 Uhr | 09.00 Uhr |
19.15 Uhr | Keine Parkscheibe | 07.59 Uhr |
20.15 Uhr | 20.30 Uhr | 09.00 Uhr |
Die Parkscheibe müssen Sie gut sichtbar hinter der Frontscheibe anbringen. Bis zu Ihrer Wegfahrt darf die Einstellung der Parkscheibe nicht verändert werden. Sie dürfen das Fahrzeug nicht im gleichen Strassenzug umparkieren, ohne es vorher in den Verkehr eingefügt zu haben.
Es gilt grundsätzlich die jeweilige Signalisation vor Ort zu beachten.
Das Aussehen der Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dürfen keine anderen Parkscheiben oder von Hand geschriebene Zettel verwenden.
Parkkarten
Wo dies vorgesehen ist, können Sie mit einer Parkkarte Ihr Fahrzeug unbegrenzt abstellen. Sie können bei Ihrer Stadt oder Gemeinde eine solche Parkkarte beantragen.
Parkkarten für gehbehinderte Personen
Wenn Sie eine Gehbehinderung haben, stellt Ihnen das Strassenverkehrsamt eine Parkkarte aus. Diese berechtigt Sie dazu, Ihr Fahrzeug auf Parkplätzen abzustellen, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorbehalten sind und gewährt Ihnen Parkierungserleichterungen.