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Sexuelle Gewalt

Sind Sie sexuell belästigt worden? Haben Sie Exhibitionismus erlebt? Wurden Sie sexuell genötigt oder vergewaltigt? Wenn Sie betroffen sind: Schweigen Sie nicht.

Sexualisierte Gewalt umfasst jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Darunter fällt auch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im Internet.

Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich – neben der erzwungenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse – oft um eine Form von Machtausübung, Erniedrigung und Demütigung. Mit Erotik oder sexueller Anziehung hat sexuelle Belästigung nichts zu tun.

Wenn Sie Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, an die Frauenklinik oder die Polizei.

Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen sexueller Gewalt erstatten, kommt neben dem Strafgesetz auch das Opferhilfegesetz zur Anwendung. Es garantiert Ihnen gewisse Rechte wie z.B. den Anspruch auf Beratung und Betreuung nach der Straftat. Mit der Anzeige beginnt ein Strafverfahren, das Sie grundsätzlich nicht einfach abbrechen können. Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Spurensicherung an die Frauenklinik zu wenden oder sich von einer Beratungsstelle beraten zu lassen.

Meldung an die Polizei

So läuft es ab, wenn Sie sich bei der Polizei melden, nachdem Sie sexuelle Gewalt erfahren haben:

  1. Melden Sie sich auf einer Polizeiwache oder rufen Sie den Notruf 112 oder 117.
    Falls Sie direkt mit einer Frau sprechen wollen, rufen Sie die Polizeistelle unter +41 31 332 77 77 an. Hier hören Sie erst einen Anrufbeantworter. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und eine Polizistin ruft Sie so schnell wie möglich zurück.
  2. Die Polizei nimmt Ihre Anzeige entgegen und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen. 
  3. Die Polizei organisiert die medizinische Betreuung und Spurensicherung.
    Mehr erfahren: Frauenklinik am Inselspital Bern
  4. Die Polizei informiert Sie über die Opferberatungsstellen, bei denen Sie Unterstützung erhalten.
    Liste der Opferberatungsstellen im Kanton Bern

Meldung im Inselspital

Sie wissen noch nicht, ob Sie Strafanzeige erstatten wollen? Dann können Sie auch direkt in der Frauenklinik (für Frauen und Mädchen ab 14 Jahre), auf der Notfallaufnahme (für Männer) oder in der Kinderklinik (für Kinder und Jugendliche) des Inselspitals Bern die medizinische Behandlung und eine Spurensicherung durchführen lassen, ohne dass die Polizei informiert wird. Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst rasch, d.h. idealerweise in den ersten 72 Stunden nach der erlebten Gewalt, untersuchen lassen. Sie können sich danach in Ruhe beraten lassen und entscheiden, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen.

So erreichen Sie

Mehr erfahren:
Frauenklinik des Inselspitals Bern
Notfalldienste Inselspital Bern
Kinderschutzgruppe Inselspital Bern

Opferberatungsstellen

Ob Sie selbst sexuelle Gewalt erfahren haben oder jemand in Ihrem Umfeld betroffen ist: Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle. Diese Fachstellen bieten Ihnen psychologische Beratung, informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, über das Strafverfahren und über Vor- und Nachteile einer Anzeige und begleiten Sie in Ihrem weiteren Vorgehen.

Liste der Opferberatungsstellen im Kanton Bern

Online- und Telefonberatung

AppElle!
24h-Hotline der Berner Frauenhäuser
+41 31 533 03 03
 
Pro Juventute
Telefonhilfe und Beratung für Jugendliche
147 (inkl. SMS), Chat auf www.147.ch, beratung@147.ch
 
Die Dargebotene Hand
Telefonhilfe 143, Chat auf www.143.ch
 
LGBTIQ-Helpline 
0800 133 133, hello@lgbtiq-helpline.ch, Chat auf www.lgbtiq-helpline.ch

Wählen Sie die Notrufnummer 112 oder 117.

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