Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zur Ausbildung Polizist/-in BEstPol.
Nein, das Pensum während der 18-monatigen ersten Ausbildungsphase ist auf 60 % festgesetzt. Die Arbeitstage sind vorgegeben. Allerdings wird ein Teil der Ausbildung in hybrider Form möglich sein.
Ja, im Lehrverband ist ein Beschäftigungsgrad zwischen 50–100 % möglich.
Nach der abgeschlossenen Polizeiausbildung arbeiten Sie in einem Mindestpensum von 50 %.
Es sind 20 Personen vorgesehen.
Die Ausbildungsinhalte orientieren sich am nationalen Ausbildungsplan Polizei. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen sind Sie Polizistin oder Polizist mit eidgenössischem Fachausweis. Der grösste Unterschied zwischen der BEstPol und anderen Polizeischulen liegt in der Dauer der Ausbildung.