Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zur Ausbildung und Arbeit in der polizeilichen Fallbearbeitung.
Nein, das ist leider nicht möglich. Wir veranstalten aber regelmässig Führungen, Tage der offenen Tür oder Ferienpass-Aktionen, an denen Sie Einblick in die Arbeit der Kantonspolizei Bern erhalten können. Wir sind auch oft an Messen und Veranstaltungen anzutreffen.
Nein, es können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger bewerben.
Nicht zwingend. Wir legen allerdings grossen Wert auf persönliche Reife und Lebenserfahrung. Deshalb schätzen wir es grundsätzlich, wenn Sie Berufserfahrung sammeln, bevor Sie sich bewerben.
Wenn Sie uniformiert oder zivil im Polizeidienst arbeiten wollen, sind folgende Tätowierungen nicht zulässig:
- Tätowierungen im Gesicht,
- grossflächige Tätowierungen an Händen, Hals oder Nacken,
- Tätowierungen mit widerrechtlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderen Motiven, die mit den Werten der Kantonspolizei Bern in Widerspruch stehen.
Bei fraglichen Sujets laden Sie eine PDF-Dokumentation mit Ihren Tätowierungen, Erklärungen zur Bedeutung derselben sowie der betroffenen Körperstellen im Bewerbungstool hoch.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, auf unseren Wunsch hin zu sagen, was Ihre Tätowierung darstellt und bedeutet. Bei repräsentativen Einsätzen – unter anderem bei Schulbesuchen – müssen Sie grossflächige Tätowierungen (z. B. an Armen und Beinen) abdecken. Im Einzelfall können weitere Vorgaben gelten.
Im Dienst dürfen Sie keinen auffälligen Schmuck tragen. Sichtbare Piercings müssen Sie während des Dienstes insbesondere aus Sicherheitsgründen entfernen. Eine Ausnahme sind diskrete Ohr- und Nasenstecker. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie ausserdem keine Ohrtunnel haben.
Sie müssen keine Sporttests absolvieren und auch nicht dieselben gesundheitlichen Anforderungen erfüllen wie Sie für andere Polizeiberufe bei uns verlangt werden. Eine gute Leistungsfähigkeit setzen wir aber trotzdem voraus.
Nein. Sie sind im Bereich Gerichtspolizei zwar umfassend ausgebildet, jedoch nicht in den Bereichen Sicherheitspolizei und Verkehrspolizei. Sie erlangen einen Abschluss als Polizeiliche Sicherheitsassistentin / Polizeilicher Sicherheitsassistent Fachrichtung Fallbearbeitung und erhalten ein Zertifikat der Kantonspolizei Bern.
Ihren Dienst leisten Sie grundsätzlich uniformiert. Sie werden zudem mit minimalen polizeilichen Einsatzmitteln ausgerüstet – also Reizstoff und Handfesseln.
Da diese Ausbildung einmalig in der Schweiz vorkommt, können wir nicht garantieren, dass Wechsel in andere Polizeikorps möglich sind.
Sie arbeiten vorwiegend tagsüber. Teilweise sind Sie auch an Wochenenden oder in der Nacht im Dienst oder leisten allenfalls Pikett.
Im Moment ist das noch nicht möglich. In Zukunft ist aber ein modularer Aufbau unserer verschiedenen Ausbildungen angedacht, sodass ein Wechsel in einen anderen Polizeiberuf mit verkürzter Ausbildungsdauer möglich ist.
Sie führen polizeiliche Tätigkeiten aus, da Sie unter anderem Ermittlungen tätigen, Rapporte schreiben, Schalterdienst absolvieren usw. Jedoch werden Sie nicht «auf der Strasse» eingesetzt: Sie leisten beispielsweise keine Interventionen, sind nicht im Patrouillenfahrzeug unterwegs, bewachen keine Gebäude, begleiten keine Fans bei Fussballmatchs oder stellen keine Parkbussen aus. Ihr Job umfasst vor allem Büroarbeiten, die einen wesentlichen Teil der Polizeiarbeit ausmachen.