Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zur Ausbildung und Arbeit im Verkehrsdienst.
Nein, für die Verkehrsdienstschule können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger bewerben.
Wenn Sie uniformiert bei der Kantonspolizei arbeiten wollen, sind folgende Tätowierungen nicht zulässig:
- Tätowierungen im Gesicht,
- grossflächige Tätowierungen an Händen, Hals oder Nacken,
- Tätowierungen mit widerrechtlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderen Motiven, die mit den Werten der Kantonspolizei Bern in Widerspruch stehen.
Bei fraglichen Sujets laden Sie eine PDF-Dokumentation mit Ihren Tätowierungen, Erklärungen zur Bedeutung derselben sowie der betroffenen Körperstellen im Bewerbungstool hoch.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, auf unseren Wunsch hin zu sagen, was Ihre Tätowierung darstellt und bedeutet. Bei repräsentativen Einsätzen – unter anderem bei Schulbesuchen – müssen Sie grossflächige Tätowierungen (z. B. an Armen und Beinen) abdecken. Im Einzelfall können weitere Vorgaben gelten.
Im Verkehrsdienst dürfen Sie weiter keinen auffälligen Schmuck tragen. Sichtbare Piercings müssen Sie während des Dienstes insbesondere aus Sicherheitsgründen entfernen. Eine Ausnahme sind diskrete Ohr- und Nasenstecker. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie ausserdem keine Ohrtunnel haben.