Das Auswahlverfahren für die Ausbildung zur Botschaftsschützerin und zum Botschaftsschützer besteht aus fünf Schritten. Aufgenommen ist, wer jeden Teilschritt besteht.
1. Aufnahmeprüfung (1 Tag)
Die Aufnahmeprüfung umfasst folgende Prüfungsinhalte:
- Intelligenz-Struktur-Test
Sprachliche Fähigkeiten, rechnerische Fähigkeiten (ohne Taschenrechner), räumliches Vorstellungsvermögen, Merkfähigkeit
- Deutsch
Rechtschreibung und Grammatik (Gross- und Kleinschreibung, verschiedene Zeitformen, Einzahl/Mehrzahl, Kommaregeln und anderes)
Die Grammatikübungen werden mit richtig bzw. falsch bewertet. Details entnehmen Sie der Musterprüfung.
Rechtschreibung Grammatik Musterprüfung Aufgabe
Rechtschreibung Grammatik Musterprüfung Lösung
Handschriftliches Verfassen eines Sachverhaltes (Berichtes) anhand einer Audiosequenz
Beim Text werden die inhaltliche und die sprachliche Richtigkeit bewertet. Diese zählen zu gleichen Teilen.
Bei der inhaltlichen Richtigkeit müssen relevante Begebenheiten vorhanden sein. Falschinformationen führen zu Abzügen.
Bei der sprachlichen Richtigkeit zählt die Anwendung einer korrekten Rechtschreibung und Grammatik. Zudem muss der Text verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
- Allgemeinwissen
Staatskunde (insbesondere Schweiz und Kanton Bern), aktuelles Zeitgeschehen, Sport, Geschichte und Geografie
- Sport
Konditionell-koordinativer Parcours mit Zeitmessung und 12-Minuten-Lauf.
Anforderung 12-Minuten Lauf für Männer: mindestens 2600 Meter, für Frauen: mindestens 2400 Meter
Schauen Sie sich zur Vorbereitung das Video zum Sporttest an.
2. Abklärungen zu Ihrer Person
- Persönlichkeitsfragebogen
Sie schätzen sich mit einem Onlinefragebogen persönlich ein. Den Link dazu erhalten Sie von uns. - Einladung auf eine Polizeiwache
Sie führen auf der Polizeiwache, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, ein persönliches Gespräch mit einer Polizistin oder einem Polizisten. - Abklärung zum Leumund
Wir holen Auskünfte und Referenzen bei Ausbildungsstätten, Arbeitgebern, Behörden, Vereinen usw. ein. Ihren aktuellen Arbeitgeber kontaktieren wir nur mit Ihrem Einverständnis. - Strafregisterauszug
Wir fordern Sie auf, uns einen aktuellen Strafregisterauszug zuzustellen. Dieser darf bereits bei Einreichung der Bewerbung keinen Eintrag enthalten.
3. Assessment (½ Tag)
Beim Assessment prüfen Fachpersonen der Abteilung Human Resources, des psychologischen Dienstes und erfahrene Polizistinnen oder Polizisten, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Beruf als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer geeignet sind.
Das Assessment besteht aus drei Teilen:
- Sie absolvieren gemeinsam mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Gruppenübung.
- In einem Praxisteil lösen Sie eine praxisnahe Aufgabe.
- In einem Vorstellungsgespräch lernen wir Sie näher kennen.
4. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung
Bei der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung überprüfen wir, ob Ihr Gesundheitszustand und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit für die Ausbildung ausreichen.
5. Aufnahme in die Botschaftsschutzschule
Wir informieren Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung, ob wir Sie in die Botschaftsschutzausbildung aufnehmen.