Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen zur Ausbildung und Arbeit im Botschaftsschutz.
Nein, das ist leider nicht möglich. Wir führen aber regelmässig Führungen, Tage der offenen Tür oder Ferienpass-Aktionen durch, an denen Sie Einblick in die Arbeit der Kantonspolizei Bern erhalten können. Wir sind auch oft an Messen und Veranstaltungen anzutreffen.
Nein, das ist aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Wenn Sie sich für die Arbeit der Kantonspolizei interessieren, können gerne bei einer unserer Veranstaltungen Einblick erhalten.
Nein, für die Botschaftsschutzschule können sich nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger bewerben.
Wenn Sie uniformiert bei der Kantonspolizei Bern arbeiten wollen, sind folgende Tätowierungen nicht zulässig:
- Tätowierungen im Gesicht,
- grossflächige Tätowierungen an Händen, Hals oder Nacken,
- Tätowierungen mit widerrechtlichen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder anderen Motiven, die mit den Werten der Kantonspolizei Bern in Widerspruch stehen.
Bei fraglichen Sujets laden Sie eine PDF-Dokumentation mit Ihren Tätowierungen, Erklärungen zur Bedeutung derselben sowie der betroffenen Körperstellen im Bewerbungstool hoch.
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, auf unseren Wunsch hin zu sagen, was Ihre Tätowierung darstellt und bedeutet. Bei repräsentativen Einsätzen – unter anderem bei Schulbesuchen – müssen Sie grossflächige Tätowierungen (z. B. an Armen und Beinen) abdecken. Im Einzelfall können weitere Vorgaben gelten.
Im Dienst als Botschaftsschützer/-in dürfen Sie keinen auffälligen Schmuck tragen. Sichtbare Piercings müssen Sie während des Dienstes insbesondere aus Sicherheitsgründen entfernen. Eine Ausnahme sind diskrete Ohr- und Nasenstecker. Aus Sicherheitsgründen dürfen Sie ausserdem keine Ohrtunnel haben.
Als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer können Sie mit aggressiven Personen oder stark belastenden Situationen wie Schlägereien mit Verletzten oder Unfällen mit Kindern konfrontiert werden. Sie müssen deshalb psychisch gut belastbar sein. Wenn unsere Mitarbeitenden Mühe haben, solche Erfahrungen zu verarbeiten, können sie sich an unseren psychologischen Dienst wenden.
Eine weitere Belastung können die unregelmässigen Arbeitszeiten sein: Als Botschaftsschützerin oder Botschaftsschützer arbeiten Sie im Schichtdienst – oft auch in der Nacht und am Wochenende. Dies erfordert eine gute körperliche Verfassung und viel Flexibilität, auch von Ihrem Umfeld.