Die Arbeit der Polizeilichen Fallbearbeiter/-innen ist fordernd und verantwortungsvoll. Hier finden Sie eine Übersicht der Voraussetzungen, die Sie mitbringen und für die Ausbildung erfüllen müssen.
In Ihrer Tätigkeit als Polizeiliche Fallbearbeiterin / Polizeilicher Fallbearbeiter erwarten Sie zahlreiche Herausforderungen. Um diese zu meistern, sind ein sicheres Auftreten, Team- und Konfliktfähigkeit sowie psychische Belastbarkeit unabdingbar. Zudem verfügen Sie über eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise und können differenziert und nachvollziehbar argumentieren.
Checkliste
1. Persönliche Voraussetzungen
- Ich bin Schweizer Bürgerin oder Bürger.
- Ich bin bei Ausbildungsbeginn mindestens 21 Jahre alt.
- Ich habe eine Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), die Fachmittelschule, die Matura oder eine höhere Ausbildung abgeschlossen.
Ich nehme mit dem Human Resources Kontakt auf wenn ich- einen zweijährigen Berufsabschluss mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mitbringe oder
- keinen Ausbildungsabschluss jedoch mindestens sieben Jahre Berufserfahrung zu 100% vorweisen kann.
- Ich habe einen guten Leumund, das heisst unter anderem keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Ich lebe in geregelten finanziellen Verhältnissen und bezahle meine laufenden Steuerrechnungen fristgerecht.
- Militärdienst ist keine zwingende Voraussetzung. Falls ich dienstpflichtig bin, habe ich die Rekrutenschule absolviert oder den langen Zivildiensteinsatz von 186 Tagen geleistet. Falls ich militär- und/oder schutzdienstuntauglich bin, gebe ich in der Bewerbung den Grund an.
- Ich habe von Vorteil den Führerausweis Kategorie B.
2. Gesundheit
- Ich bin leistungsfähig und fühle mich den beschriebenen Herausforderungen gewachsen.
Wenn ich Fragen im Zusammenhang mit meiner Gesundheit und der Vereinbarkeit mit dem Polizeiberuf habe, nehme ich mit dem Human Resources Kontakt auf.
3. Bildung
- Ich spreche und schreibe sehr gut Deutsch.
- Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Französisch, sind von Vorteil.
- Ich bringe eine breite Allgemeinbildung mit.
4. Bis zum Ausbildungsbeginn erfülle ich folgende Anforderungen
- Ich beherrsche die Zehnfinger-Blindschreibemethode, so dass ich den 10-minütigen Test anlässlich des Ausbildungsstartes bestehe:
- Mindestens 100 Zeichen in der Minute
- Maximal 10 Fehler
- Ich kann mit den Computerprogrammen von Microsoft Office arbeiten.
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