Das Auswahlverfahren für die Ausbildung zur Polizeilichen Fallbearbeiterin / zum Polizeilichen Fallbearbeiter besteht aus fünf aufeinander folgenden Schritten. Damit Sie aufgenommen werden, müssen Sie jeden Teilschritt bestehen.
1. Aufnahmeprüfung (1 Tag)
Die Aufnahmeprüfung hat etwa das Niveau des Qualifikationsverfahrens Lehrabschlusses EFZ (Lehrabschlussprüfung). Wir empfehlen Ihnen, sich gezielt vorzubereiten, besonders für das Fach Deutsch. Sie erhöhen dadurch Ihre Erfolgschancen.
Prüfungsinhalte
- Intelligenz-Struktur-Test
Sprachliche Fähigkeiten, rechnerische Fähigkeiten (ohne Taschenrechner), räumliches Vorstellungsvermögen, Merkfähigkeit
- Deutsch
Rechtschreibung und Grammatik (Gross- und Kleinschreibung, verschiedene Zeitformen, Einzahl/Mehrzahl, Kommaregeln und anderes)
Die Grammatikübungen werden mit richtig bzw. falsch bewertet. Details entnehmen Sie der Musterprüfung.
Rechtschreibung Grammatik Musterprüfung Aufgabe
Rechtschreibung Grammatik Musterprüfung Lösung
Handschriftliches Verfassen von zwei Sachverhalten (Berichte) anhand einer Audio- und einer Videosequenz.
Bei den beiden Texten werden die inhaltliche und die sprachliche Richtigkeit bewertet. Diese zählen zu gleichen Teilen.
Bei der inhaltlichen Richtigkeit müssen relevante Begebenheiten vorhanden sein. Falschinformationen führen zu Abzügen.
Bei der sprachlichen Richtigkeit zählt die Anwendung einer korrekten Rechtschreibung und Grammatik. Zudem müssen die Texte verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.
- Allgemeinwissen
Staatskunde (insbesondere Schweiz und Kanton Bern), aktuelles Zeitgeschehen, Sport, Geschichte und Geografie
2. Abklärungen zu Ihrer Person
- Persönlichkeitsfragebogen
Sie schätzen sich mit einem Onlinefragebogen persönlich ein. Den Link dazu erhalten Sie von uns. - Einladung auf eine Polizeiwache
Sie führen auf der Polizeiwache, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt, ein persönliches Gespräch mit einer Polizistin oder einem Polizisten. - Abklärung zum Leumund
Wir holen Auskünfte und Referenzen bei Ausbildungsstätten, Arbeitgebern, Behörden, Vereinen usw. ein. Ihren aktuellen Arbeitgeber kontaktieren wir nur mit Ihrem Einverständnis. - Strafregisterauszug
Wir fordern Sie auf, uns einen aktuellen Strafregisterauszug zuzustellen. Dieser darf bereits bei Einreichung der Bewerbung keinen Eintrag enthalten.
3. Assessment (½ Tag)
Beim Assessment prüfen Fachpersonen der Abteilung Human Resources, des psychologischen Dienstes und erfahrene Polizistinnen oder Polizisten, ob Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für den Beruf als Polizeiliche Fallbearbeiterin / Polizeilicher Fallbearbeiter geeignet sind.
Das Assessment besteht aus drei Teilen:
- Sie absolvieren gemeinsam mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten eine Gruppenübung.
- In einem Praxisteil lösen Sie eine praxisnahe Aufgabe.
- In einem Vorstellungsgespräch lernen wir Sie näher kennen.
4. Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung
Bei der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung überprüfen wir, ob Ihr Gesundheitszustand und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit für die Ausbildung ausreichen. Obwohl Sie keine Sporttests absolvieren müssen, ist es wichtig, für allfällige unregelmässige Arbeitszeiten bei guter Gesundheit zu sein.
5. Aufnahme in die Ausbildung
Wir informieren Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung, ob wir Sie in die Ausbildung Polizeiliche/-r Fallbearbeiter/-in aufnehmen.