Wir bieten Ihnen als Polizeiliche-/r Fallbearbeiter/-in attraktive Anstellungsbedingungen auf der Basis der kantonalen Grundlagen.
Gehalt
Hier können Sie eine Gehaltsspanne berechnen, die Ihnen eine Vorstellung Ihres Brutto-Lohns bei einem Beschäftigungsgrad von 100% gibt: Stellenausschreibung.
Der genaue Lohn hängt von Ihren Erfahrungen und Kompetenzen ab. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam alle Fragen zum Lohn.
Entschädigungen
Nach der Ausbildung werden Kilometer sowie Pikett-, Nacht- und Wochenenddienste entsprechend entschädigt.
Zulagen
Die Zulagen werden jährlich 12x ausgerichtet.
Familienzulagen
- Kinderzulage für Kinder bis zu 16 Jahren: CHF 230 pro Monat und pro Kind
- Ausbildungszulage für Kinder über 16 Jahre: CHF 290 pro Monat und pro Kind
Betreuungszulage
- CHF 250 pro Monat bei einem zulagenberechtigten Kind
- CHF 180 pro Monat bei zwei zulagenberechtigten Kindern
- CHF 110 pro Monat bei drei zulagenberechtigten Kindern
- CHF 40 pro Monat bei vier zulagenberechtigten Kindern
Ab fünf zulagenberechtigten Kindern wird keine Betreuungszulage mehr ausbezahlt.
Betreuungszulagen werden in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad ausbezahlt. Eine Anspruchsberechtigung kann auch bestehen, wenn die Partnerin/der Partner bereits Zulagen bezieht.
Arbeitszeit
- Jahresarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche
- Während der sechsmonatigen Ausbildung beträgt der Beschäftigungsgrad 100%. Nach der Ausbildung ist ein Beschäftigungsgrad zwischen 50–100% möglich.
Ferien
- 25 Arbeitstage bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird
- 28 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird
- 33 Arbeitstage ab Beginn des Kalenderjahrs, in dem das 55. Altersjahr vollendet wird
Versicherungen
- Pensionskasse: Bernische Pensionskasse
- Unfallversicherung / Tod und Invalidität: Visana
Rückerstattung der Ausbildungskosten
Wenn Ihr Anstellungsverhältnis mit uns vor Ablauf von drei Dienstjahren nach Abschluss der Ausbildung endet, beteiligen Sie sich an den Ausbildungskosten.
Rückerstattung während der Ausbildung
- Im ersten bis dritten Monat Ihrer Ausbildung leisten Sie keine Rückerstattung.
- Bei Abbruch nach Absolvierung des dritten Ausbildungsmonats ist eine Rückerstattung von CHF 2250 fällig.
- Mit jedem weiteren absolvierten Monat der Ausbildung erhöht sich dieser Betrag um CHF 750 bis zum maximalen Betrag von CHF 4500.
Rückerstattung nach Abschluss der Ausbildung
Der maximale Rückerstattungsbetrag beläuft sich auf CHF 4500. Mit jedem geleisteten ganzen Dienstmonat reduziert sich dieser Betrag um 1/36 bzw. CHF 125.