Wir arbeiten eng mit den Gemeinden im Kanton Bern zusammen. Damit diese Zusammenarbeit reibungslos abläuft, haben wir einen Leitfaden entwickelt und bieten Instruktionskurse an.
Leitfaden für Gemeinden
Unser Leitfaden dient den Gemeinden als Nachschlagewerk und Arbeitshilfe. Darin ist beschrieben, wie die Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Bern und den Gemeinden funktioniert.
Wir definieren unter anderem Rollen und Verantwortlichkeiten und erläutern, wie wir planen oder Brennpunkte steuern und Verkehrskontrollen durchführen. Ausserdem enthält der Leitfaden Informationen zur Leistungserfassung, Berichterstattung und Verrechnung.
Brennpunktverträge
Gemeinden, welche mit der Kantonspolizei Bern einen Brennpunktvertrag abgeschlossen haben, können gleichzeitig bis zu zwei Brennpunkte bestimmen. Hier finden Sie das Antragsformular für die Brennpunktsteuerung.
Antrags- und Berichterstattungsformular für die Brennpunktsteuerung (DOCX)
Leistungsabgeltung
Die Leistungen der Kantonspolizei Bern berechnen sich für die Gemeinden nach den bestellten und tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden zu einem kostendeckenden Stundensatz. Der Stundensatz für die Gemeinden wird jährlich an die Entwicklung der Gehälter des Kantonspersonals angepasst und beträgt für das Jahr 2025 CHF 111.65.
Kontrolle des ruhenden Verkehrs
Gemeinden mit Ressourcen- oder Ordnungsbussenverträgen können die Kontrollen im ruhenden Verkehr selbstständig durchführen.
BSIG-Informationen zur praktischen Umsetzung
Vorgehen bezüglich der Lieferung von Statistiken durch die Gemeinden
Instruktionskurse
Instruktionskurs: Kontrolle des ruhenden Verkehrs
Damit Angestellte Ihrer Gemeinde oder Private, die im Auftrag Ihrer Gemeinde im Kanton Bern Kontrollen im ruhenden Verkehr durchführen können, müssen sie vorgängig unseren Instruktionskurs besuchen. In einem Tag behandeln wir dabei die Rechtsgrundlagen, die Handhabung des Ordnungsbussenmaterials und die Einführung in die Kontrolle im ruhenden Verkehr. Unterhalb der Termine finden Interessierte weitere Informationen zu den Anforderungen, den Meldepflichten und zum Instruktionskurs. Die Gemeinden melden die auszubildenden Personen über das Anmeldeformular zur Teilnahme am Instruktionskurs an.
Nächste Termine:
Die Kurse werden ab drei Teilnehmenden durchgeführt. Unabhängig der Anzahl Teilnehmenden werden pro Jahr mindestens vier Instruktionskurse «Kontrolle des ruhenden Verkehrs» garantiert.
Instruktionskurs: ID-Feststellungen
Damit Mitglieder des Gemeinderates, Mitglieder der ständigen Kommissionen und Angestellte Ihrer Gemeinde die Identität von Personen feststellen können, müssen sie vorgängig unseren Instruktionskurs besuchen. In einem Tag behandeln wir dabei die Rechtsgrundlagen sowie die Themen Kommunikation, Handlungstraining und Anzeigeerstattung. Unterhalb der Termine finden Interessierte weitere Informationen zum Instruktionskurs. Die Gemeinden melden die auszubildenden Personen über das Anmeldeformular zur Teilnahme am Instruktionskurs an.
Nächste Termine:
Die Kurse werden ab sechs Teilnehmenden durchgeführt. Unabhängig der Anzahl Teilnehmenden werden pro Jahr mindestens zwei Instruktionskurse «ID-Feststellungen» garantiert.
Instruktionskurs: Öffentliche Ordnung
Damit Mitglieder des Gemeinderates, Mitglieder der ständigen Kommissionen und Angestellte Ihrer Gemeinde bei Verstössen gegen die öffentliche Ordnung Bussen erheben und Anzeigen erstatten können, müssen sie vorgängig unseren Instruktionskurs besuchen. In zwei Tagen behandeln wir dabei die Rechtsgrundlagen sowie die Themen Tatbestände, Ordnungsbussenverfahren, Kommunikation, Persönliche Sicherheit, Ethik und Rapportierung.
Der Instruktionskurs «Öffentliche Ordnung» steht nur Gemeinden zur Verfügung, welche einen Ressourcenvertrag abgeschlossen haben. Ohne absolvierten Instruktionskurs «ID-Feststellungen» kann nicht am Instruktionskurs «Öffentliche Ordnung» teilgenommen werden.
Unterhalb der Termine finden Interessierte weitere Informationen zum Instruktionskurs. Die Gemeinden melden die auszubildenden Personen über das Anmeldeformular zur Teilnahme am Instruktionskurs an.
Nächste Termine:
Die Kurse werden ab sechs Teilnehmenden durchgeführt. Unabhängig der Anzahl Teilnehmenden wird pro Jahr mindestens ein Instruktionskurs «Öffentliche Ordnung» garantiert.
Kontakt
Sie haben Fragen? Mitarbeitende von Gemeinden können sich gerne an den zuständigen Bezirkschef wenden oder Sie erkundigen sich bei einer Polizeiwache nach der zuständigen Person.